
Bevor Sie eine Reservierung bei Wonder Home Apartments vornehmen, lesen Sie bitte diese Bestimmungen durch und akzeptieren Sie deren Inhalt. Diese Verordnung steht im Einklang mit den Bestimmungen von Art. 8.1. Punkt 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Bereitstellung elektronischer Dienste (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2016, Pos. 1030, in der jeweils gültigen Fassung).
§1.[Resolutionen] allgemein]
1. Diese Bestimmungen legen die Regeln für die Teilnahme an Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) fest.
organisiert von ApartamentyWonder Home.
2. Unter Apartamenty Wonder Home sind zu verstehen: Apartamenty Wonder Home Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, mit Sitz in Karpacz, [Code 58-540], Myśliwska-Straße 1H/2, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht Wrocław-Fabryczna in Wrocław, 9. Handelsabteilung, unter der KRS-Nummer: 0001018736, REGON: 524448551, NIP: 6112824270, und Sebastian Aksak, der unter dem Namen Apartamenty Wonder Home eingetragene Geschäftstätigkeit ausübt, mit Sitz in Legnica, Janowska-Straße 68, [Code 59-220], NIP 691-173-91-67 (nachfolgend: die Apartamenty Wonder Home). Organisator).
3. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt die Akzeptanz dieser Bestimmungen voraus.
§2. [Teilnehmer] Ereignis]
1. An der Veranstaltung können Menschen jeden Alters teilnehmen: Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
2. Teilnehmer unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen, es sei denn, die Eltern/Erziehungsberechtigten entscheiden ausdrücklich etwas anderes.
3. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit des Kindes, einschließlich der Beurteilung seines/ihres:
a) Alter und Reifegrad, b) Gesundheitszustand und Fitness,
c) Bereitschaft zur selbstständigen Teilnahme an der Veranstaltung.
4. Der Veranstalter beschränkt die Teilnahme an der Veranstaltung nicht nach dem Alter, jedoch sollten die jüngsten Kinder unter der ständigen Aufsicht eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten stehen.
5. Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, das Kind so zu beaufsichtigen, dass dessen Sicherheit gewährleistet ist (Schutz vor Stürzen, Verschlucken von Spielzeug oder anderen gefährlichen Gegenständen usw.).
6. Das Programm jeder Veranstaltung kann an der Rezeption der Wonder Home Apartments eingesehen werden.
§3.[Verantwortung]
1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen.
2. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für alle Schäden, die von den ihnen anvertrauten Kindern verursacht werden.
§4.[Aufzeichnung des Bildes]
1. Während der Veranstaltung können Fotos und Videoaufnahmen zu Werbezwecken angefertigt werden, unter anderem zur Veröffentlichung in sozialen Medien, auf der Website des Veranstalters und in Werbematerialien.
2. Die Teilnahme an der Veranstaltung gilt als Zustimmung zur kostenlosen Aufzeichnung, Verarbeitung und Veröffentlichung des Bildes des Teilnehmers, einschließlich des Bildes von Kindern.
3. Bei Minderjährigen wird die Zustimmung zur Verwendung ihres Bildes von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten erteilt, die ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung gestatten.
§5.[Schlussbestimmungen]
1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am Veranstaltungsprogramm vorzunehmen.
2. Alle Fragen zu Veranstaltungen können an die Rezeption der Wonder Home Apartments gerichtet werden.
3. Die Hausordnung ist an der Rezeption und auf der Website www.wonderhome.eu erhältlich.